Förderungen – Abteilung Naturschutz
Wir haben für dich die wichtigsten Förderungen zusammengefasst. Du kannst auch direkt die Website vom Land Oberösterreich besuchen und vertiefende Informationen über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten erfahren.

Der Regionale Naturschutzplan ist eine festgelegte Gebietsabgrenzung, innerhalb derer bestimmte Auflagenpakete zur Bewirtschaftung von Naturschutzflächen von den landwirtschaftlichen Betrieben ausgewählt und zur Förderung beantragt werden können.
Gebietskulisse:
Politische Gemeinden:
Altmünster, Aurach am Hongar, Gmunden, Grünau im Almtal,
Gschwandt, Kirchham, Pinsdorf, Scharnstein, Schörfling am Attersee, St. Konrad, Steinbach
am Attersee, Traunkirchen, Weyregg am Attersee
Klein strukturierte Landwirtschaft mit Schwerpunkt Grünland und Milchwirtschaft
Lärchenweiden und Lärchenwiesen kommen im Naturpark noch relativ häufig, insbesondere an exponierten Lagen vor
Reich strukturierte Landschaft mit Nutzungstypen wie Streuobstwiesen, Magerwiesen und Feuchtwiesen
Steilflächen verwalden zunehmend
Ziele des Regionalen Naturschutzplans:
- Sicherung und Entwicklung der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft mit hohem Wiesen- und Weidenanteils mit abgestuften Nutzungsintensitäten und -zeitpunkten
- Offenhalten der von Verwaldung bedrohten Grünlandflächen
- Erhaltung der regionaltypischen Lärchenwiesen und -weiden
- Erhaltung und Umwandlung in artenreiche Wiesentypen
- Sicherung und Entwicklung von Streuobstwiesen, Baumreihen und Heckenzüge durch Pflegemaßnahmen
Generelle Auflagen:
- Lage der Flächen innerhalb der Gebietskulisse
- Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung
Mit diesem Antragsformular können Förderungen für Naturschutzmaßnahmen gefördert werden, auf die keines der unten angeführten Formulare zutrifft.
Darunter fallen beispielsweise die Förderung für Projekte von Naturschutzorganisationen oder Vereinen mit direktem Naturschutzbezug, Förderungen für Ufersanierungen in Europaschutzgebieten oder Investitionen in innovative Projekte.
Ziel dieser Förderaktion ist es, neue Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Diese Förderung soll einen Anreiz bieten, die Vielfalt von Natur und Landschaft zu erhöhen. Vorhaben können in dieser Maßnahme dann gefördert werden, wenn sie einen entsprechenden ökologischen Mehrwert für die Natur oder eine Bereicherung des Landschaftsbildes unserer Heimat bewirken.
Die Pflege ökologisch wertvoller Flächen und die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen für ökologische Zwecke (Brachestreifen, Heckenanlage, …) sind auch im ÖPUL 2023 – 2027 wieder möglich.